Ablauf & Kosten
Wer kann sich an mich wenden?
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) und ihre Eltern.
Ablauf einer Therapie
1. Kontaktaufnahme
Sie können mich per E-Mail oder telefonisch erreichen. Bitte schildern Sie kurz das Anliegen und das Alter Ihres Kindes.
2. Psychotherapeutische Sprechstunde
Wir klären das Anliegen, die aktuelle Situation und erste Fragen.
3. Probatorische Sitzungen
In diesen Stunden lernen wir uns kennen, stellen eine Diagnose und entscheiden gemeinsam, ob eine Verhaltenstherapie oder kunsttherapeutische Begleitung sinnvoll ist.
4. Therapie
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt. Eltern werden – je nach Alter und Thema – regelmäßig einbezogen.
Kosten
• Gesetzliche Krankenversicherung: Die Kosten für die Verhaltenstherapie werden in der Regel vollständig übernommen.
• Private Kassen / Beihilfe: Die Übernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Vertrag. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
• Selbstzahlerleistungen: Kunsttherapie kann auf Wunsch ergänzend oder unabhängig von der Psychotherapie als Selbstzahlerleistung erfolgen. Auch Psychotherapie kann als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Leistungen nach dem KJHG / SGB VIII
Pädagogisch-therapeutische Angebote im Rahmen des SGB VIII (z. B. Hilfen zur Erziehung oder Maßnahmen nach § 35a oder §27 (3) können durch das zuständige Jugendamt bewilligt und finanziert werden.
Grundlage ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG).
Ausfallhonorar
Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, müssen privat in Rechnung gestellt werden, da die Zeit fest für Sie reserviert ist.